Rechtliche Grundlagen

Rechte & Gesetze

Welche Rechte haben Sie mit einem zertifizierten Psychiatric Service Dog in der Schweiz? Ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Zugangsrechte und Reisebestimmungen.

Schweizer Rechtslage

In der Schweiz sind Assistenzhunde durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geschützt. Dieses Gesetz verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und schliesst explizit den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen mit einem Assistenzhund ein.

Ergänzend gelten kantonale Hundegesetze, die je nach Kanton unterschiedliche Regelungen vorsehen können. Die ISDF-Zertifizierung dient als anerkannter Nachweis der Qualifikation Ihres Hundes.

«Das oberste Ziel der Behindertengleichstellung ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Unabhängigkeit Behinderter von der Hilfe durch Drittpersonen erlauben und damit vom Gefühl befreien, von anderen Personen abhängig zu sein.»

— Botschaft des Bundesrates (BBl 2001 1715/1775)

Zugangsrechte

Mit einem zertifizierten Assistenzhund haben Sie grundsätzlich Zutritt zu:

Öffentliche Gebäude

Ämter, Behörden, Bibliotheken, Museen

Geschäfte & Gastronomie

Supermärkte, Restaurants, Cafés

Medizinische Einrichtungen

Arztpraxen, Spitäler, Therapieräume

Öffentlicher Verkehr

SBB, Busse, Trams, Schiffe

Bildungseinrichtungen

Schulen, Universitäten, Kurse

Arbeitsplatz

Büros, Werkstätten (nach Absprache)

Wichtig: Der Hund muss sich jederzeit ruhig und unauffällig verhalten. Bei Verstössen gegen die Hygienevorschriften oder bei aggressivem Verhalten kann der Zutritt im Einzelfall verweigert werden.

Reisen

Für Reisen mit einem Assistenzhund gelten je nach Verkehrsmittel und Destination unterschiedliche Regelungen.

Innerhalb der Schweiz

Assistenzhunde reisen im öffentlichen Verkehr (SBB, PostAuto, städtische Verkehrsbetriebe) kostenlos mit. Eine Kenndecke oder ein Ausweis erleichtert die Identifikation.

Flugreisen

Für Flugreisen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Die meisten Airlines verlangen:

  • Voranmeldung (meist 48–72 Stunden vor Abflug)
  • Ärztliche Bescheinigung der Behinderung
  • Nachweis der Ausbildung/Zertifizierung
  • Aktuelles Gesundheitszeugnis des Hundes

EU/EWR-Raum

Es gibt derzeit keine einheitliche EU-Regelung für Assistenzhunde. Die Anerkennung variiert von Land zu Land. Ein ISDF-Zertifikat erleichtert die internationale Anerkennung, jedoch empfehlen wir, sich vor jeder Reise bei den zuständigen Behörden des Ziellandes zu informieren.